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   VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03   

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https://dejure.org/2006,28071
VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03 (https://dejure.org/2006,28071)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.06.2006 - 14 A 190/03 (https://dejure.org/2006,28071)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 14 A 190/03 (https://dejure.org/2006,28071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendiger Umfang der Vermietungsantrengungen des Eigentümers einer leerstehenden Ferienwohnung zur Annahme einer reinen Kapitalanlage zur Vermeidung der Zweitwohnungssteuer; Werbung in überregionalen Printmedien und über das Gastgeberverzeichnis der Kurgemeinde als ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03
    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).

    Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).

  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03
    Umgekehrt ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, Wohnungen, die keine reine Kapitalanlage darstellen, der Zweitwohnungssteuer zu unterwerfen (BVerfG in NVwZ 1996, 57 m.w.N.).

    Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).

  • BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98

    Kommunalabgaben - Zweitwohnungsteuer für Wohnungen in einem Feriengebiet

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03
    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).

    Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03
    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03
    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Abführung der Zweitwohnungssteuer; Annahme

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03
    In diesen Fällen kann zwar nicht zwangsläufig vom "Innehaben" einer Zweitwohnung ausgegangen werden, doch dürfte der Nachweis des Ausschlusses jeglicher Eigennutzung anhand objektiver und nachprüfbarer Kriterien schwer fallen (vgl. VG Schleswig, Urteil v. 27.1.1997 -6 A 273/96-; OVG Schleswig in NordÖR 2000, 86).
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